Ihr kompetenter Partner in allen Fragen rund um das Medizinrecht
Von A wie Arzthaftungsrecht bis Z wie Zulassungsrecht
Als spezialisierte Kanzlei im Bereich des Medizinrechts bilden wir uns ständig fort und stehen Ihnen mit unseren fundierten Kenntnissen zur Seite. Dabei beraten und vertreten wir bundesweit Ärzte, Zahnärzte, Medizinische Versorgungszentren und Kliniken in allen Gebieten des Medizinrechts.
Wir begleiten die aktuellen Geschehnisse des Gesundheitswesens und entwickeln für unsere Mandanten erfolgreiche Strategien und Konzepte.
Wir stehen Ihnen bei der Beschaffung von Informationen und der Stellung von Anträgen zur Seite, prüfen die Erfolgsmöglichkeiten Ihrer Ansprüche und vertreten Sie selbstverständlich bei der Durchsetzung Ihrer Interessen vor den jeweiligen Gerichten und Institutionen.
Unser Beratungsservice für niederlassungswillige und niedergelassene Ärzte sowie Physiotherapeuten:
- Niederlassungsberatung
Zulassungsvoraussetzung und Möglichkeiten
Standortwahl
- Kooperationsformen
Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Jobsharing, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Kooperation mit anderen Heilberufen
- Praxisübernahme-/abgabe
Gestaltung der Praxisverträge (Kaufvertrag, Gesellschaftsvertrag)
Praxisbewertungen
Vertretung gegenüber den kassenärztlichen Vereinigungen
- Krisenmanagement
Unternehmensanalyse
Entwicklung von individuellen Lösungstrategien in Zusammenarbeit mit kompetenten Insolvenzverwaltern und Steuerberatern
- Neue Versorgungsformen
Medizinische Versorgungszentren
integrierte Versorgung
- Praxissanierungsberatung/Insolvenzberatung
Vermeidung von Insolvenz
Beratung von Krankenhäusern und Arztpraxen, welche sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden
Beratende Tätigkeit bei der Erschließung von neuen Einnahmequellen