Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des Arbeitsrechts.
Das Arbeitsrecht spielt im Wirtschaftsleben für Unternehmer, Führungskräfte sowie Arbeitnehmer eine zentrale Rolle. Es ist in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt, die durch unzählige Einzelfallentscheidungen der Arbeitsgerichte ergänzt werden. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber und Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Die Tätigkeit umfasst insbesondere:
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Vertretung bei Kündigungen (ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, Änderungskündigung etc.)
- Beratung und Unterstützung bei Aufhebungsverhandlungen und Ausarbeitung von Aufhebungsvereinbarungen und Abwicklungsverträgen
- Abmahnungen (Gestaltung und Überprüfung)
- Urlaubsrecht
- Mutter- und Schwerbehindertenschutz
- Elternzeit/Elterngeld
- Arbeitszeit und Teilzeit nach Teilzeitbefristungsgesetz
- Berufsausbildungsverhältnis
- Zeugnisgestaltung und Überprüfung
- Betriebsübergang
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Freistellung
- Wettbewerbsverbot
- Abfindung
- Probezeit
- Befristete Arbeitsverhältnisse
- Versetzung
- Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Zulagen
- Betriebsverfassungsgesetz
Wir sind beratend tätig, unterstützen Sie bei Verhandlungsgesprächen, entwickeln für Sie Prozessstrategien und vertreten Sie in allen gerichtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten.