Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts.

Bereits seit vielen Jahren setzen wir bundesweit, wie auch international, die Interessen unserer anspruchsvollen Mandantschaft auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts erfolgreich durch.

Die große Zahl erfolgreicher Aktivitäten für mittlere bis große Unternehmen reicht von zahlreichen Unternehmenskäufen und –verkäufen, insbesondere auch von großen Arztpraxen, über die federführende Leitung schwieriger Vertragsverhandlungen bis hin zur feindlichen Übernahme von Konkurrenten.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen praktischen Erfahrung, damit der nächste Geschäftsabschluss Ihre Handschrift trägt!

Wir sind der ideale Partner für Ihre Unternehmungen, denn unternehmerischer Erfolg wird nicht schon allein durch die effektive kaufmännische Umsetzung einer guten Geschäftsidee garantiert. Um auf dem Markt langfristig bestehen zu können, muss Ihr Unternehmen über solide rechtliche Fundamente verfügen.

Bereits in der Gründungsphase gilt es, langfristige Entwicklungen frühzeitig zu bedenken und die richtigen Weichenstellungen rechtlich umzusetzen, wie beispielsweise:

  • die Wahl der richtigen Rechtsform
  • die interessengerechte Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • die Optimierung der Unternehmensorganisation und –struktur
  • die Anmeldung im Handelsregister
  • oder der Entwurf von AGB

 

Doch auch nach bereits langer Geschäftstätigkeit dürfen juristische Überlegungen keinesfalls vernachlässigt werden. In einer sich immer schneller verändernden Wirtschaft lässt sich nachhaltiger Erfolg nur dadurch sichern, dass zum richtigen Zeitpunkt weitere rechtlich schwierige Maßnahmen ergriffen werden, wie z.B.:

  • die Expansion durch Unternehmenskäufe
  • die Neugründungen von Schwester- oder Tochterunternehmen
  • die Anpassung an eine veränderte Marktsituation durch eine Unternehmensumwandlung
  • die Verschlankung durch den Verkauf unrentabler Betriebseinheiten
  • die Aufnahme weiterer bzw. das Ausscheiden vorhandener Gesellschafter
  • oder die Unternehmensnachfolge

 

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei der Lösung anderer Probleme zur Seite, wie z.B.:

  • der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
  • der Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen
  • der Vertragsgestaltung mit Herstellern, Lieferanten und Abnehmern
  • der Auseinandersetzung mit Dritten oder mit anderen Gesellschaftern
  • oder der Erstellung eines tragfähigen Sanierungskonzeptes in der Krise

 

Die umfassende gerichtliche sowie außergerichtliche Betreuung Ihres Unternehmens wird nicht zuletzt durch die enge fachübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Kanzlei mit unseren Spezialisten auf den Gebieten des Arbeitsrechts, des Erbrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes und des Insolvenzrechts gewährleistet.