Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Sozial- und Sozialversicherungsrechts.
Das Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrages zur Sicherung des Sozialstaatspostulats. Das Gebiet des Sozialrechts betrifft insbesondere:
- gesetzliche Rentenversicherung (volle/teilweise Erwerbsminderungsrente, Witwenrente, Waisenrente etc.)
- gesetzliche Krankenversicherung (Überprüfung der Versicherungspflicht, Krankengeld, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, etc.)
- gesetzliche Pflegeversicherung (Überprüfung der Einstufung in Pflegestufen etc.)
- gesetzliche Unfallversicherung (Verletztengeld, Verletztenrente, Berufskrankheit, etc.)
- Schwerbehindertenrecht
- Arbeitsförderungsrecht (Arbeitslosengeld I, Sperrzeiten, etc.)
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II)
- Soziales Entschädigungsrecht (Entschädigung von Impfungen, Entschädigungsrente etc.)
- Kindergeld/Elterngeld
- Ausbildungsförderungsrecht
- Sozialrecht
Wir bieten nicht nur außergerichtliche Beratung an, sondern vertreten Sie auch bei der Durchführung von Widerspruchsverfahren sowie bei gerichtlichen Verfahren vor den Sozial- und Landessozialgerichten.