Die Kanzlei Comtesse in Saarbrücken ist langjährig mit Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht Ansprechpartner in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und hilft Ihnen, rechtliche Sicherheit zu gewinnen und Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Der Pflichtteil stellt sicher, dass nahe Angehörige auch dann einen Mindestanteil am Erbe erhalten, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, Ihre Pflichtteilsansprüche geltend zu machen oder sich gegen ungerechtfertigte Forderungen zu wehren. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er steht den nächsten Angehörigen, wie Ehepartnern, Kindern und, unter bestimmten Voraussetzungen, Eltern zu.
Ja, Sie können jemanden enterben. Allerdings haben enterbte nahe Angehörige dennoch Anspruch auf ihren Pflichtteil, sofern sie pflichtteilsberechtigt sind.
Der Pflichtteil ist sofort nach dem Tod des Erblassers fällig. In der Praxis erfolgt die Auszahlung jedoch oft erst nach Klärung aller Nachlassangelegenheiten.
Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einer anderen Person, die bindend regelt, wie das Erbe verteilt werden soll. Er bedarf der notariellen Beurkundung und bietet eine hohe Rechtssicherheit.
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