Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des Arbeitsrechts.

Das Arbeitsrecht spielt im Wirtschaftsleben für Unternehmer, Führungskräfte sowie Arbeitnehmer eine zentrale Rolle. Es ist in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt, die durch unzählige Einzelfallentscheidungen der Arbeitsgerichte ergänzt werden. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber und Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Mit drei Fachanwälten für Arbeitsrecht kann die Kanzlei Comtesse & Comtesse in Saarbrücken vor dem Hintergrund der oftmals bestehenden kurzen Fristen im Arbeitsrecht zeitnah Beratungstermine an unserem zentralen Kanzleistandort in Saarbrücken gewährleisten.

Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des Arbeitsrechts.

Das Arbeitsrecht spielt im Wirtschaftsleben für Unternehmer, Führungskräfte sowie Arbeitnehmer eine zentrale Rolle. Es ist in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt, die durch unzählige Einzelfallentscheidungen der Arbeitsgerichte ergänzt werden. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber und Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Die Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Vertretung bei Kündigungen (ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, Änderungskündigung etc.)
  • Beratung und Unterstützung bei Aufhebungsverhandlungen und Ausarbeitung von Aufhebungsvereinbarungen und Abwicklungsverträgen
  • Abmahnungen (Gestaltung und Überprüfung)
  • Urlaubsrecht
  • Mutter- und Schwerbehindertenschutz
  • Elternzeit/Elterngeld
  • Arbeitszeit und Teilzeit nach Teilzeitbefristungsgesetz
  • Berufsausbildungsverhältnis
  • Zeugnisgestaltung und Überprüfung
  • Betriebsübergang
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Freistellung
  • Wettbewerbsverbot
  • Abfindung
  • Probezeit
  • Befristete Arbeitsverhältnisse
  • Versetzung
  • Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Zulagen
  • Betriebsverfassungsgesetz

Wir sind beratend tätig, unterstützen Sie  bei Verhandlungsgesprächen, entwickeln für Sie Prozessstrategien und vertreten Sie in allen gerichtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten.

Anwälte
Rechtsgebiete
0
Jahre Erfahrung
0

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht (FAQs)

Zögern Sie nicht, unsere Anwaltskanzlei und unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht anzurufen, halten Sie die in der Regel zu beachtende 3 Wochen Frist zur Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht des Saarlandes ein.

In Bezug auf die umfangreiche Rechtsprechung zur Wirksamkeit einer Arbeitgeberkündigung sollten Sie vor Ausspruch der Kündigung rechtliche Beratung durch die Fachanwälte für Arbeitsrecht unserer Kanzlei in Saarbrücken einholen.

Zur rechtlich wirksamen Gestaltung respektive Abschluss eines solchen Vertrages ist rechtliche Beratung durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, im Fall unserer Kanzlei in Saarbrücken mit 3 Fachanwälten für Arbeitsrecht, unabdingbar erforderlich.

Wenn Ihnen diese nicht gerechtfertigt erscheint, gehen Sie zeitnah gegen die Abmahnung vor dem Arbeitsgericht des Saarlandes vor.

Prüfen Sie, ob Sie Optimierungsbedarf sehen einen und holen Sie Rechtsrat unserer spezialisierten Kanzlei in Saarbrücken ein.

Ohne rechtliche Beratung sollten Sie als Arbeitgeber keinen Betriebsübergang planen. Die diesbezüglichen Anforderungen der Rechtsprechung sind erheblich und bedürfen der fachlich rechtlichen Begleitung zur Sicherung der Umsetzung eines Betriebsübergangs durch Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Der wirksame Abschluss eines Wettbewerbsverbotes und entsprechende sogenannte Karenzzahlung, dazugehörige Gestaltungsmöglichkeiten und rechtssichere Umsetzung bedürfen der rechtlichen Prüfung durch unsere spezialisierte Kanzlei mit 3 Fachanwälten für Arbeitsrecht.

Prüfen Sie das Abfindungsangebot auf Optimierungsmöglichkeiten.

Die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes erscheint komplex und sollte nicht in Eigenverantwortung des Unternehmers vorgenommen werden. Holen Sie Rechtsrat durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht ein.

RA Stefan Reinshagen
RA Stefan ReinshagenFachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsgebiete Schwerpunkt Arbeitsrecht, Handel- und Gesellschaftsrecht, Baurecht
RA Dr. Daniel Thimig
RA Dr. Daniel ThimigFachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsgebiete Schwerpunkt Erbrecht, Arbeitsrecht, Baurecht
RA Thomas Meyer
RA Thomas MeyerFachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsgebiete Schwerpunkt Arbeitsrecht, Baurecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, in Kooperation mit Rechtsanwälte Comtesse & Comtesse, Dependance Merzig

Jetzt anrufen &
Beratung sichern!

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in Saarbrücken stehen Ihnen mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite. Kontaktieren Sie die Kanzlei Comtesse & Comtesse für eine persönliche Beratung und rechtliche Unterstützung in allen Fragen des Arbeitsrechts.

anfrage-formular
Name
Name
Vorname
Nachname

Collaborative Law and Practice (CLP)

Frau Rechtsanwältin Roya Comtesse ist in unserer Kanzlei Comtesse & Comtesse in Saarbrücken als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht im Rahmen ihrer Fortbildung im Collaborative Law and Practice im Bereich der Streitbeilegung spezialisiert. Collaborative Law and Practice (CLP) ist eine alternative Methode der außergerichtlichen Streitbeilegung, wobei das Augenmerk auf der Zusammenarbeit der Parteien, dem gegenseitigen Respekt und der Transparenz der Verhandlungen liegt. Im Gegensatz zu den gerichtlichen Verfahren, bei welchen die Parteienvertreter oftmals gegensätzliche Positionen einnehmen und vertreten, arbeiten kollaborative Rechtsanwälte gemeinsam mit ihren Mandanten mit dem Ziel einer interessenbasierten und einvernehmlichen außergerichtlichen Lösung.