Die Tätigkeit umfasst insbesondere:
Wir sind beratend tätig, unterstützen Sie bei Verhandlungsgesprächen, entwickeln für Sie Prozessstrategien und vertreten Sie in allen gerichtlichen Verfahren des baurechtlichen Bereichs vor den Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Abschluss des Bauvertrages hat sehr weitreichende Konsequenzen. Als Bauherr im Saarland müssen Sie sich vollständig über die Bedeutung der einzelnen Klauseln im Klaren sein. Als Bauunternehmer im Saarland und im Bundesgebiet sollten Sie Eventualitäten bei der Errichtung des Bauwerks rechtzeitig vorhersehen und im Bauvertrag aufnehmen. Zur Klärung Ihrer Fragen und Probleme wenden Sie sich an unsere Rechtsanwaltskanzlei in Saarbrücken, die Ihnen umfangreiche Expertise auf dem Gebiet des Baurechts bietet.
Insbesondere wenn in Ihrem Bauvertrag die Grundlagen korrekt aufgenommen sind, können Sie entsprechende Abschlagsrechnungen stellen und vor Gesamtfertigstellung Ihrer Leistungen abrechnen und durchsetzen. Profitieren Sie bei der Umsetzung Ihrer Zahlungsziele von der umfangreichen Praxis unserer Rechtsanwälte im Baurecht.
Wenn Sie Mängel an Ihrem Bauwerk feststellen und Sie mit den entsprechenden Ausführungen des Bauunternehmers nicht einverstanden sind, holen Sie auf jeden Fall zeitnah Rechtsrat ein, etwa bevor Sie ein selbständiges Beweisverfahren vor dem Landgericht Saarbrücken beantragen.
Ohne anwaltliche Vertretung sollten Sie keinen Bauprozess führen. Unsere Rechtsanwälte in Saarbrücken stehen Ihnen mit langjähriger Berufserfahrung zur Verfügung.
Das Regelwerk der VOB/B erscheint sehr umfangreich. Es gibt dazu zudem mehrere 1000 Seiten Kommentarliteratur. Führen Sie die VOB/B nicht eigenständig aus, sondern fragen Sie im Zweifelsfall um rechtlichen Rat unserer Rechtsanwaltskanzlei in Saarbrücken nach.
Bevor sie einen Bauprozess im materiellen Sinne führen, kann Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung stehen, vorab Beweis über erhebliche Tatsachen der Bauwerkserstellung erheben zu lassen. Dies bezieht sich insbesondere auf Baumängel. Fragen Sie nach rechtlichem Rat unserer Rechtsanwaltskanzlei in Saarbrücken.
Wenn Sie Fragen diesbezüglich haben oder Zweifel an der Korrektheit der Ausschreibung durch den künftigen Auftraggeber, holen Sie gerne Rechtsrat unserer Rechtsanwälte ein.
Rechtsanwälte
Comtesse & Comtesse
Beethovenstraße 1
66111 Saarbrücken