Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des Baurechts.

Baurecht als das Rechtsgebiet einer großen Zahl am Wirtschaftsleben beteiligter Unternehmen wie auch Privatpersonen gliedert sich in die klassischen Bausachen, vornehmlich die Errichtung oder Renovierung von Bauwerken, aber auch auf dem Gebiet des Werkvertragsrechts in die Erbringung einzelner Gewerke, wie etwa der handwerklichen Leistungen des Heizungsbaus, des Anlagenbaus, des Metallbaus, der Steinmetzarbeiten und anderer mehr. Hinzu kommt das Ausschreibungsrecht nach der VOB/A, die Durchführung der Leistungen nach VOB/B und am Ende die Abrechnung der Werkleistungen. Wir begleiten Sie als Unternehmer von der Ausschreibung oder der Erteilung des Auftrags bis zur Schlussrechnungsstellung. Als Auftraggeber prüfen wir für Sie die ordnungsgemäße Durchführung der Werkleistungen und vertreten Sie bei Mängelgewährleistungs- und Schadensersatzforderungen.

Die Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Beratung vor dem Abschluss von Bauverträgen
  • Begleitung bei der Durchführung von Bau-/Werkleistungen
  • Beratung bei der Erstellung von Abschlagsrechnungen
  • Durchsetzung von Mängelgewährleistungsansprüchen
  • Beratung bei der Erstellung der Schlussrechnung
  • Beratung bei Gewährleistungsrechten
  • Führung von Bau-/Werkvertragsprozessen
  • Beratung bei der Beteiligung an Ausschreibungen nach VOB/A
  • Anwendung Ihrer Rechte nach VOB/B
  • Werklohnprozesse
  • Mängelgewährleistungsprozesse
  • Schadensersatzprozesse
  • Selbstständige Beweisverfahren

Wir sind beratend tätig, unterstützen Sie bei Verhandlungsgesprächen, entwickeln für Sie Prozessstrategien und vertreten Sie in allen gerichtlichen Verfahren des baurechtlichen Bereichs vor den Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland.

Anwälte
Rechtsgebiete
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Häufig gestellte Fragen zum Baurecht (FAQs)

Der Abschluss des Bauvertrages hat sehr weitreichende Konsequenzen. Als Bauherr im Saarland müssen Sie sich vollständig über die Bedeutung der einzelnen Klauseln im Klaren sein. Als Bauunternehmer im Saarland und im Bundesgebiet sollten Sie Eventualitäten bei der Errichtung des Bauwerks rechtzeitig vorhersehen und im Bauvertrag aufnehmen. Zur Klärung Ihrer Fragen und Probleme wenden Sie sich an unsere Rechtsanwaltskanzlei in Saarbrücken, die Ihnen umfangreiche Expertise auf dem Gebiet des Baurechts bietet.

Insbesondere wenn in Ihrem Bauvertrag die Grundlagen korrekt aufgenommen sind, können Sie entsprechende Abschlagsrechnungen stellen und vor Gesamtfertigstellung Ihrer Leistungen abrechnen und durchsetzen. Profitieren Sie bei der Umsetzung Ihrer Zahlungsziele von der umfangreichen Praxis unserer Rechtsanwälte im Baurecht.

Wenn Sie Mängel an Ihrem Bauwerk feststellen und Sie mit den entsprechenden Ausführungen des Bauunternehmers nicht einverstanden sind, holen Sie auf jeden Fall zeitnah Rechtsrat ein, etwa bevor Sie ein selbständiges Beweisverfahren vor dem Landgericht Saarbrücken beantragen.

Ohne anwaltliche Vertretung sollten Sie keinen Bauprozess führen. Unsere Rechtsanwälte in Saarbrücken stehen Ihnen mit langjähriger Berufserfahrung zur Verfügung.

Das Regelwerk der VOB/B erscheint sehr umfangreich. Es gibt dazu zudem mehrere 1000 Seiten Kommentarliteratur. Führen Sie die VOB/B nicht eigenständig aus, sondern fragen Sie im Zweifelsfall um rechtlichen Rat unserer Rechtsanwaltskanzlei in Saarbrücken nach.

Bevor sie einen Bauprozess im materiellen Sinne führen, kann Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung stehen, vorab Beweis über erhebliche Tatsachen der Bauwerkserstellung erheben zu lassen. Dies bezieht sich insbesondere auf Baumängel. Fragen Sie nach rechtlichem Rat unserer Rechtsanwaltskanzlei in Saarbrücken.

Wenn Sie Fragen diesbezüglich haben oder Zweifel an der Korrektheit der Ausschreibung durch den künftigen Auftraggeber, holen Sie gerne Rechtsrat unserer Rechtsanwälte ein.

RA Stefan Reinshagen
RA Stefan ReinshagenFachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsgebiete Schwerpunkt Arbeitsrecht, Handel- und Gesellschaftsrecht, Baurecht
RA Dr. Daniel Thimig
RA Dr. Daniel ThimigFachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsgebiete Schwerpunkt Erbrecht, Arbeitsrecht, Baurecht
RA Thomas Meyer
RA Thomas MeyerFachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsgebiete Schwerpunkt Arbeitsrecht, Baurecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, in Kooperation mit Rechtsanwälte Comtesse & Comtesse, Dependance Merzig

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Unsere Anwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Baurecht in Saarbrücken stehen Ihnen mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite. Kontaktieren Sie die Kanzlei Comtesse & Comtesse für eine persönliche Beratung und rechtliche Unterstützung in allen Fragen des Baurechts.

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