Jede beschuldigte Person hat im Strafverfahren bestimmte Rechte. Als Strafverteidiger mit Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht in Saarbrücken begleiten wir Sie von der ersten Vernehmung bis zum Abschluss des Verfahrens. Unsere Kanzlei übernimmt die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft und setzt sich für eine bestmögliche Verteidigungsstrategie ein.
Verteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren
Auch Opfer von Straftaten benötigen Unterstützung. Unsere Kanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht im Saarland vertritt Ihre Interessen, ob als Nebenkläger oder im Adhäsionsverfahren zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Ein Strafverteidiger kennt die Rechtslage genau, übernimmt die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und kann eine Verfahrenseinstellung erwirken. Auch erhält der Strafverteidiger Akteneinsicht in die Ermittlungsakte.
Nein, oft kann das Verfahren ohne Hauptverhandlung beendet werden – zum Beispiel durch Verfahrenseinstellung oder Strafbefehl.
Die Strafe hängt von der Tat ab. Möglich sind Geld- oder Freiheitsstrafen, oft auch Bewährungsstrafen. Auch Nebenstrafen wie ein Fahrverbot können verhängt werden.
Sie können als Nebenkläger auftreten, Akteneinsicht beantragen und Entschädigung fordern.
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