Die Tätigkeit umfasst insbesondere:
Wir sind beratend tätig, unterstützen Sie bei Verhandlungsgesprächen, entwickeln für Sie Prozessstrategien und vertreten Sie in allen gerichtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten.
Zögern Sie nicht, unsere Anwaltskanzlei und unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht anzurufen, halten Sie die in der Regel zu beachtende 3 Wochen Frist zur Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht des Saarlandes ein.
In Bezug auf die umfangreiche Rechtsprechung zur Wirksamkeit einer Arbeitgeberkündigung sollten Sie vor Ausspruch der Kündigung rechtliche Beratung durch die Fachanwälte für Arbeitsrecht unserer Kanzlei in Saarbrücken einholen.
Zur rechtlich wirksamen Gestaltung respektive Abschluss eines solchen Vertrages ist rechtliche Beratung durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, im Fall unserer Kanzlei in Saarbrücken mit 3 Fachanwälten für Arbeitsrecht, unabdingbar erforderlich.
Wenn Ihnen diese nicht gerechtfertigt erscheint, gehen Sie zeitnah gegen die Abmahnung vor dem Arbeitsgericht des Saarlandes vor.
Prüfen Sie, ob Sie Optimierungsbedarf sehen und holen Sie Rechtsrat unserer spezialisierten Kanzlei in Saarbrücken ein.
Ohne rechtliche Beratung sollten Sie als Arbeitgeber keinen Betriebsübergang planen. Die diesbezüglichen Anforderungen der Rechtsprechung sind erheblich und bedürfen der fachlich rechtlichen Begleitung zur Sicherung der Umsetzung eines Betriebsübergangs durch Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Der wirksame Abschluss eines Wettbewerbsverbotes und entsprechende sogenannte Karenzzahlung, dazugehörige Gestaltungsmöglichkeiten und rechtssichere Umsetzung bedürfen der rechtlichen Prüfung durch unsere spezialisierte Kanzlei mit 3 Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Prüfen Sie das Abfindungsangebot auf Optimierungsmöglichkeiten.
Die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes erscheint komplex und sollte nicht in Eigenverantwortung des Unternehmers vorgenommen werden. Holen Sie Rechtsrat durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht ein.
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