Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht – Ihre verlässliche Unterstützung in Saarbrücken

Im Bereich des Erbrechts spielen sowohl rechtliche als auch emotionale Aspekte eine große Rolle. Die Nachlassregelung, Testamente und die Verteilung von Vermögen können zu erheblichen Auseinandersetzungen führen. Ein erfahrener Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen, sei es bei der Erstellung eines Testaments oder bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Professionelle Unterstützung sorgt dafür, dass Ihre Wünsche und Interessen gewahrt bleiben.

Unsere Kanzlei in Saarbrücken – Ihr bundesweiter Partner mit Tätigkeits­schwerpunkt im Erbrecht

Die Kanzlei Comtesse in Saarbrücken ist langjährig mit Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht Ansprechpartner in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und hilft Ihnen, rechtliche Sicherheit zu gewinnen und Erbstreitigkeiten zu vermeiden.

Anwalt mit Tätigkeits­schwerpunkt im Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge im Todesfall und umfasst eine Vielzahl von Regelungen und Möglichkeiten, den Nachlass zu gestalten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, berät Sie zur Erbfolge und hilft Ihnen bei der Abwicklung von Nachlässen. Ziel ist es, Ihre Vermögenswerte optimal zu schützen und eine klare und rechtssichere Regelung Ihres Nachlasses zu gewährleisten.

Pflichtanteil Erbe

Der Pflichtteil stellt sicher, dass nahe Angehörige auch dann einen Mindestanteil am Erbe erhalten, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, Ihre Pflichtteilsansprüche geltend zu machen oder sich gegen ungerechtfertigte Forderungen zu wehren. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

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Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht (FAQs)

Wenn kein Testament vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese bestimmt, welche Angehörigen in welcher Reihenfolge erben. In der Regel sind dies zunächst Ehepartner und Kinder.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er steht den nächsten Angehörigen, wie Ehepartnern, Kindern und, unter bestimmten Voraussetzungen, Eltern zu.

Ja, Sie können jemanden enterben. Allerdings haben enterbte nahe Angehörige dennoch Anspruch auf ihren Pflichtteil, sofern sie pflichtteilsberechtigt sind.

Der Pflichtteil ist sofort nach dem Tod des Erblassers fällig. In der Praxis erfolgt die Auszahlung jedoch oft erst nach Klärung aller Nachlassangelegenheiten.

Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einer anderen Person, die bindend regelt, wie das Erbe verteilt werden soll. Er bedarf der notariellen Beurkundung und bietet eine hohe Rechtssicherheit.

RAin Roya Comtesse
RAin Roya ComtesseFachanwältin für Familienrecht, Fortbildung im Jahr 2025 als Collaborative-Lawyer, Compliance Officer
Rechtsgebiete Schwerpunkt Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht
RA Dr. Daniel Thimig
RA Dr. Daniel ThimigFachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsgebiete Schwerpunkt Erbrecht, Arbeitsrecht, Baurecht
RAin Karina Krier
RAin Karina KrierFachanwaltslehrgang Miet- und WEG Recht erfolgreich abgeschlossen
Rechtsgebiete Schwerpunkt Mietrecht, Erbrecht, Familienrecht, in Kooperation mit den Rechtsanwälten Comtesse & Comtesse, Wadgassen

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