Ob Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn – wir setzen uns für Ihre Rechte ein und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Situation.
Eine Scheidung ist oft ein belastender Prozess, der viele rechtliche Fragen aufwirft. Unsere Kanzlei für Familienrecht begleitet Sie von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung und sorgt für eine faire Lösung in Bezug auf Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Sorgerecht.
Das Sorgerecht betrifft die elterliche Verantwortung für ein Kind und kann im Falle einer Trennung zu Streitigkeiten führen. Unsere Fachanwälte für Familienrecht in Saarbrücken unterstützten Sie dabei, eine einvernehmliche Regelung zu finden oder Ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen – immer mit dem Kindeswohl im Fokus.
Die Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen erfordert detaillierte Kenntnisse des Familienrechts. Wir beraten Sie umfassend zu Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt und vertreten Ihre Interessen in außergerichtlichen Verhandlungen oder vor Gericht.
Die Feststellung oder Anfechtung einer Vaterschaft kann weitreichende Konsequenzen haben. Unsere Fachanwälte für Familienrecht in Saarbrücken helfen Ihnen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu vertreten.
Bei einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche im Versorgungsausgleich berücksichtigt. Wir stellen sicher, dass Ihre Ansprüche korrekt berechnet und fair verteilt werden.
Ein fairer Neustart in die Zukunft! Nach der Trennung oder Scheidung geht es darum zu prüfen, was Ihnen zusteht. Als Fachanwälte im Familienrecht in Saarbrücken können wir Sie aufgrund langjähriger Erfahrung im Bereich der Zugewinnberechnung kompetent dabei unterstützen, den Ihnen zustehenden Zugewinn exakt und präzise zu ermitteln und ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.
Das Ziel, klare Verhältnisse zu schaffen! Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens ist komplex. Als Fachanwälte im Familienrecht in Saarbrücken mit langjähriger Erfahrung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen zu vertreten, eine faire Aufteilung von Immobilien, Konten und anderen Vermögenswerten zu erzielen und damit eine klare Perspektive nach der Trennung zu schaffen.
Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel etwa ein Jahr, abhängig von der Einhaltung des Trennungsjahres und des Versorgungsausgleichs.
Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Nur in besonderen Fällen wird das alleinige Sorgerecht einem Elternteil zugesprochen.
Die Berechnung richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und berücksichtigt das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie das Alter des Kindes.
Ja, eine Anfechtung der Vaterschaft ist möglich, muss jedoch innerhalb gesetzlicher Fristen erfolgen und rechtliche Voraussetzungen erfüllen.
Der Versorgungsausgleich ist Teil des Scheidungsverfahrens und dient der gerechten Aufteilung der Rentenansprüche aus der Ehezeit.
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